Gemeinwohlorientiertes Baurecht
Ein erster Schritt
Stadtmacher*innen arbeiten mit ihren Projekten und Initiativen im kulturellen und sozialen Bereich. Für sie ist eine gemeinwohl-orientierte Stadtentwicklung und eine temporäre Nutzung von Stadträumen essentiell. Dabei werden sie häufig mit komplexen planungs- und bauordnungsrechtlichen Regeln konfrontiert, die eine dynamische Entwicklung ihrer Projekte erschweren: Vergaberecht, Vertragsrecht, Planungsrecht, Bauordnung und Veranstaltungsrecht sind dicke Bretter. Es stellt sich die Frage, wie der rechtliche Rahmen für temporäre und gemeinwohlorientierte Projekte vereinfacht werden kann.
Die “Jurbainsten”, eine Arbeitsgruppe mit Fokus Baurecht der Urbanen Liga, beschäftigt sich im Rahmen der Ko-Forschung der Urbanen Liga mit den Fragen rund um ein gemeinwohlorientiertes Baurecht. Ziel ist die Entwicklung eines Instruments “Gemeinwohlorientiertes Baurecht”, zur Überprüfung der Gemeinwohlorientierung von soziokulturellen Projekten. In einem ersten Schritt wird dazu an einem Gemeinwohlprüfungsverfahren entlang verschiedener Nutzungsdauer (kurz, mittel, langfristig) gearbeitet. In einem zweiten Schritt geht es anschließend um die Definition relvanter Stufen für ein baurechtliches prozessuales Genehmigungsverfahren für (sozio-kulturelle und gemeinwohlorientiere) Pioniernutzungen.
Im Rahmen eines offenen Workshops während der #raumkon wird das Gemeinwohlprüfungsverfahren gemeinsam mit geladenen Experten und interessierten Gästen weiterentwickelt und diskutiert.
Gäste:
AKS-Gemeinwohl, Berlin
Davide Brocchi, Aktivist und Publizist, Köln
Stephanie Haury, BBSR, Bonn
Christian Hampe, utopiastadt
Caroline Rosenthal, Mietshäusersyndikat
Tatjana Schneider, Professorin, Braunschweig
Baurechtsgruppe der Urbanen Liga (Mona Gennies, Netzwerk Immovielien; Leila Unland, Lückenfülle; David Morsi und Gregor Kuhlmann, Niehler Freiheit, Köln; Henrik Vervoorts, Tiny Legal; Franziska Ortgies und Jakob Wirth, Blaue Blume Friedrichshafen)
Mit der Ko-Forschung schafft das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen institutionellen Förderrahmen für eine gemeinschaftliche Weiterentwicklung, Vertiefung und Verbreitung der Themen aus den Denklaboren des Jahrgangs 2018/2019 der Urbanen Liga. Ziel ist es, Arbeitshilfen, Ansätze und Werkzeuge für die Arbeit der Urbanen Liga und anderer junger Stadtakteure zu entwickeln und diese möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
Die Urbane Liga ist ein Bündnis junger Stadtmacher*innen zwischen 17 und 27 Jahren, die sich aktiv in die Gestaltung ihrer Städte einbringen. Sie berät das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Fragen zur zukünftigen Entwicklung unserer Städte. Als Projektschmiede, Ideenlabor und Netzwerkplattform zielt die Urbane Liga darauf ab, das Wirken junger Erwachsener in Deutschland zu stärken. Sie fördert ihre Mitsprache im öffentlichen Diskurs, entwickelt gemeinsame Stadtvisionen und erweitert ihr Handlungsmöglichkeiten. In über zwei Jahre verteilten Treffen arbeitet die Urbane Liga unter anderem zu den Themen Mitwirkung, Zugang zu Flächen und gemeinwohlorientiertes Baurecht.

Veranstaltungshinweis:
Eine Veranstaltung der Urbane Liga Baurechtsgruppe